ELTERNARBEIT
Durch die Elternvertretungen werden die Eltern an der Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule beteiligt. Die Elternvertretungen sollen die Interessen der Eltern im Rahmen der Erziehung der Kinder wahren und das Vertrauensverhältnis zwischen der Schule und dem Elternhaus festigen und vertiefen.
Elternvertretungen sind
- die Klassenelternversammlung (KEV)
- der Schulelternbeirat (SEB)
- der Regionalelternbeirat (REB)
- der Landeselternbeirat (LEB)
Aktuelle Klassenelternsprecherinnen
1. Klasse: Werling, Kim / Promm, Daniela
2. Klasse: Stephany, Dorothee / Trapp, Mareike
3. Klasse: Frey, Stefanie / Prost, Helena
4. Klasse: Dannay, Rebecca / Olschewski, Leslie
Aufgaben der Klassenelternsprecher/innen
- Einladung zur Klassenelternversammlung (KEV) in Absprache mit der Klassenleitung
- Leitung der KEV
- Durchführung der Beschlüsse der KEV
- Vertretung der KEV gegenüber der Schule und den Lehrkräfte
§ 35 des Schulgesetzes erläutert die Aufgaben des Schulelternbeirates wie folgt:
Der Schulelternbeirat hat die Aufgabe, die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule zu fördern und mitzugestalten. Der Schulelternbeirat soll die Schule beraten, unterstützen, ihr Anregungen geben und Vorschläge unterbreiten. Der Schulelternbeirat vertritt die Eltern gegenüber der Schule, der Schulverwaltung und gegenüber der Öffentlichkeit. Er nimmt die Mitwirkungsrechte der Eltern wahr.
Die Schulleitung unterrichtet den Schulelternbeirat über alle Angelegenheiten, die für das Schulleben von wesentlicher Bedeutung sind.
Für weitere Informationen:
Aktuelle Mitglieder des Schulelternbeirates
Stellvertreter: