Alle Kinder, die bis zum 31.
August das sechste Lebensjahr vollenden, unterliegen der Schulpflicht und besuchen die Grundschule mit Beginn des Schuljahres (siehe § 57 Schulgesetz).
•Selbstständigkeit/Ablösung von den Eltern
•sich an Regeln halten
•Ordnung halten
•mit Arbeitsmaterialien ordentlich umgehen
•Verantwortung für die eigenen Sachen übernehmen
•sich klar ausdrücken können
•Stifthaltung
•Umgang mit der Schere/Wasserfarben/Kleber
•Kinder in Alltagsprozesse einbinden und Selbstständigkeit üben
•Selbstständiges An-und Ausziehen, Tisch decken, aufräumen,...
•Eigenständigkeit/Selbstsicherheit stärken
•Rituale zu Hause, klarer Tag- und Schlafrhythmus
•gemeinsames Spielen (Festigung der Mengenerfassung anhand der Würfelbilder)
•auf die
richtige Stifthaltung achten
•Motorik/Feinmotorik fördern (Bewegung/Ballspiele, malen, schneiden)
•Sprachförderbedarf/Logopädie abklären
•Kinder auf den Schulweg vorbereiten
• enge Zusammenarbeit mit dem Kindergarten und Organisation gemeinsamer Aktivitäten:
•Einladung der Vorschüler zu Schulgottesdiensten/-veranstaltungen
•gemeinsame Organisation des Sankt Martin Festes von Schule und Kindergarten
•gemeinsame Teilnahme am Verkehrserziehungsprogramm ADACUS
•regelmäßiger Austausch der Erstklasslehrerin mit dem Kindergarten
•Besuch der Vorschüler in der Schule
•Besuch der Erstklässler und ihrer Lehrerin im Kindergarten (z.B. zum Vorlesen)
Schulanmeldung
Schulärztliche Untersuchung
Elternabend für die Vorschuleltern im zukünftigen
Klassensaal ihrer Kinder
Viele weitere Informationen zum Schulstart finden Sie in der Broschüre "Ich freue mich auf die Schule" vom Bildungsministerium, welche Sie unter folgendem Link erreichen: